Anmeldung

Es gibt zwei Wege, ein Kind in einer unserer Kitas anzumelden. Online über das KitaPortal Schleswig-Holstein. Auf dieser Website geben Sie Ihre Wunschkita an und legen Ihre Prioritäten fest. Persönlich können Sie Ihr Kind auch in unserer Kita vor Ort anmelden.


Jetzt wird es amtlich: Zu den nachfolgenden Informationen sind wir gesetzlich verpflichtet. Sollten Sie etwas nicht verstehen, sprechen Sie uns bitte an. Wir als Träger haben diese Aufnahmekriterien festgelegt.

Kriterien zur Platzvergabe in den Kindertagesstätten des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein

Grundlage für die vorliegenden Aufnahmekriterien sind die gesetzlichen Regelungen nach §18 des Kitareformgesetzes in Schleswig-Holstein sowie das Leitbild des Kindertagesstättenwerkes im Kirchenkreis Altholstein, dem der Gedanke inklusiven Handelns im Sinne des christlichen Menschenbildes zugrunde liegt.


Für die Reihenfolge der vorliegenden Kriterien liegt unser Fokus auf den gleichberechtigten Bildungs-und Teilhabechancen für alle Kinder und den Bedarfen der Eltern in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nach §18 (5) des Kitareformgesetzes können Kinder aus der jeweiligen Standortgemeinde vorrangig aufgenommen werden, dies ist in den jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen geregelt.

Für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze übersteigt, werden Kinder nach folgenden Kriterien vorrangig aufgenommen:

  1. Kinder im letzten Kindergartenjahr (5 und 6 Jahre alt) ohne Betreuungsplatz
  2. Kinder in prekären Lebenslagen (zum Beispiel Armut, Aufwachsen in Multiproblemfamilien, Erkrankung der Eltern, Kinder von Geflüchteten, pflegebedürftige Angehörige, unsicheres Kindeswohl)
  3. Krippenkinder mit bestehendem Vertrag (für einen Platz im Elementarbereich)
  4. Kinder mit Wohnort im Sozialraum der Kita (wenn nicht über die Standortgemeinde geregelt)
  5. Kinder erwerbstätiger Eltern (beide Eltern berufstätig oder alleinerziehend und berufstätig)
  1. Kinder arbeitssuchender Eltern
  2. Kinder alleinerziehender Eltern/Kinder mit Migrations- hintergrund und nichtdeutscher Erstsprache
  3. Geschwisterkinder (wenn keine weiteren oben genannten Kriterien zutreffen)
  4. Aufnahme nach Alter für Kinder ohne Betreuungsplatz (je älter desto eher, im Elementarbereich)
  5. Aufnahme nach ältestem Anmeldedatum (bei sonst gleichen Aufnahmevoraussetzungen laut Kriterien)

Für Stadtteile oder Gemeinden mit hoher sozialer Problemdichte rückt die Berufstätigkeit der Eltern als Kriterium in der Priorität an zweite Stelle. So kann erreicht werden, dass die Lebenswelten der gemeinsam betreuten Kinder auch die Vielfalt der heterogenen gesellschaftlichen Lebenslagen abbilden.


Diese Aufnahmekriterien können in einzelnen Kommunen abweichen. Sprechen Sie bei Fragen bitte Ihre Kita-Leitung an.