Es gibt zwei Wege, ein Kind in einer unserer Kitas anzumelden. Online über das KitaPortal Schleswig-Holstein. Auf dieser Website geben Sie Ihre Wunschkita an und legen Ihre Prioritäten fest. Persönlich können Sie Ihr Kind auch in unserer Kita vor Ort anmelden.
Jetzt wird es amtlich: Zu den nachfolgenden Informationen sind wir gesetzlich verpflichtet. Sollten Sie etwas nicht verstehen, sprechen Sie uns bitte an. Wir als Träger haben diese Aufnahmekriterien festgelegt.
Grundlage für die vorliegenden Aufnahmekriterien sind die gesetzlichen Regelungen nach §18 des Kitareformgesetzes in Schleswig-Holstein sowie das Leitbild des Kindertagesstättenwerkes im Kirchenkreis Altholstein, dem der Gedanke inklusiven Handelns im Sinne des christlichen Menschenbildes zugrunde liegt.
Für die Reihenfolge der vorliegenden Kriterien liegt unser Fokus auf den gleichberechtigten Bildungs-und Teilhabechancen für alle Kinder und den Bedarfen der Eltern in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nach §18 (5) des Kitareformgesetzes können Kinder aus der jeweiligen Standortgemeinde vorrangig aufgenommen werden, dies ist in den jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen geregelt.
Für Stadtteile oder Gemeinden mit hoher sozialer Problemdichte rückt die Berufstätigkeit der Eltern als Kriterium in der Priorität an zweite Stelle. So kann erreicht werden, dass die Lebenswelten der gemeinsam betreuten Kinder auch die Vielfalt der heterogenen gesellschaftlichen Lebenslagen abbilden.
Diese Aufnahmekriterien können in einzelnen Kommunen abweichen. Sprechen Sie bei Fragen bitte Ihre Kita-Leitung an.